Der Bauverein Bergisches Heim eG mit Sitz in Leverkusen ist unter GnR 799 im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen. Das Kapital beträgt 1.000,00 EURO, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 3. August 1921. Den Vorstand bilden Peter Michael Festag, Klaus-Dieter Kasper und Driton Fazliu; zwei Prokuristen sind eingetragen. Bisher sind 16 Eintragungen erfolgt, die letzte am 16. Juli 2026.
Letzte Registeränderungen
16 Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 16.07.2026.
- Unternehmensgegenstand eingetragenGnR 799
- Firma eingetragenGnR 799
- Prokura eingetragenStephan BöhnkeGnR 799
- Rechtsform eingetragenGnR 799
- Sitz eingetragenGnR 799
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Köln.
- Registergericht
- Amtsgericht Köln
- Registernummer
- GnR 799
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Kapital
- 1.000,00 EURO
- Gründung
- 03.08.1921
- Tag der letzten Eintragung
- 16.07.202616 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Vorstände, zwei Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 16.07.2026.
Prokura
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.