Die Baugenossenschaft Neumarkt eG mit Sitz in Neumarkt/Opf. ist unter GnR 144 im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Nürnberg eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 18. Oktober 1919. Den Vorstand bilden Hans Werner Nisselbeck und Georg Schlierf; ein Prokurist ist eingetragen. Bisher sind neun Eintragungen erfolgt, die letzte am 4. August 2022.
Letzte Registeränderungen
Neun Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 04.08.2022.
- Vertreter eingetragenHans Werner NisselbeckGnR 144
- Prokura eingetragenAngelika FritzscheGnR 144
- Sitz eingetragenGnR 144
- Vertreter eingetragenGeorg SchlierfGnR 144
- Rechtsform eingetragenGnR 144
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg.
- Registergericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Registernummer
- GnR 144
- Rechtsform
- eingetragene Genossenschaft
- Gründung
- 18.10.1919
- Tag der letzten Eintragung
- 04.08.20229 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des…
Vertretung
Zwei Vorstände, ein Prokurist. Stand der letzten Eintragung: 04.08.2022.
Prokura
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform eG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.