Die Baugenossenschaft Bad Cannstatt eG mit Sitz in Stuttgart ist unter GnR 221 im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 28. März 1893. Den Vorstand bilden Peter Hasmann und Thomas Kermes; fünf Prokuristen sind eingetragen. Bisher sind elf Eintragungen erfolgt, die letzte am 17. April 2026.
Letzte Registeränderungen
Elf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 17.04.2026.
- Prokura eingetragenRobert HergeGnR 221
- Sitz eingetragenGnR 221
- Firma eingetragenGnR 221
- Prokura geändertRobert HergeGnR 221
- Rechtsform eingetragenGnR 221
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart.
- Registergericht
- Amtsgericht Stuttgart
- Registernummer
- GnR 221
- Rechtsform
- eingetragene Genossenschaft
- Gründung
- 28.03.1893
- Tag der letzten Eintragung
- 17.04.202611 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Vorstand, ein Vorstandsmitglied, fünf Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 17.04.2026.
Prokura
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform eG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreiben an ihre Mitglieder ausgeben. Ein Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis gemäß§ 32 KWG ist ausgeschlossen. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von§ 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat.