Bauer Charity gGmbH

AktivAG Hamburg · HRB 129965
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Die Bauer Charity gGmbH mit Geschäftsanschrift Burchardstraße 11, 20095 Hamburg ist unter HRB 129965 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 2. Dezember 2013. Die Geschäftsführung liegt bei Gudrun Bauer; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 29. Januar 2025.

Letzte Registeränderungen

Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.

  • Eintragung im Handelsregister
    Inhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthalten
    HRB 129965
  • Adresse eingetragen
    Burchardstraße 11, 20095 Hamburg
    HRB 129965
  • Rechtsform eingetragen
    Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom
    HRB 129965
  • Sitz eingetragen
    Hamburg
    HRB 129965
  • Unternehmensgegenstand eingetragen
    a. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; b. die Förderung mildtätiger Zwecke; c. die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und mildtätiger Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Weiterleitung von Mitteln an steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sich den vorgenannten Zwecken widmen, insbesondere an den "Deutsche Welthungerhilfe e.V." Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift des § 58 Nr. 2 AO an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabenordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
    HRB 129965

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg.

Registergericht
Amtsgericht Hamburg
Registernummer
HRB 129965
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
25.000,00 €
Geschäftsanschrift
Burchardstraße 11, 20095 HamburgStand 29.01.2025
Gründung
02.12.2013
Tag der letzten Eintragung
29.01.20251 Eintragung bisher
Gegenstand
A. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; b. die Förderung mildtätiger Zwecke; c. die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und mildtätiger…
Branchenklassifikation
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Vertretung

Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.

Geschäftsführer · Hamburg · Jahrgang 1943
seit 12.12.2013

Kontrollstruktur

Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.

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Natürliche PersonGesellschaftOhne RegisterDatenlücke
100 %Bauer Charity gGmbHHRB 129965 · dieses UnternehmenGudrun BauerPerson · 100 % effektiv

Sanktionsstatus

Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.

Ergebnis gesperrt

Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.

EU-Finanzsanktionsliste
Verordnung (EU) 2580/2001 und Folgeakte
Ergebnis gesperrt
OFAC SDN List
US-Treasury, Specially Designated Nationals
Ergebnis gesperrt
UK HM Treasury
UK Sanctions List
Ergebnis gesperrt
UN Consolidated List
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Ergebnis gesperrt
SECO Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft
Ergebnis gesperrt
PEP & RCA
Politisch exponierte Personen und deren Umfeld
Ergebnis gesperrt

Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.

Dokumente

Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, eines liegt für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register seit 02.12.2013, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · für diese Gesellschaft nicht vorhanden, Gründung 2013
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
Eingereicht 12.12.2013 · PDF
Gesellschaftsvertrag
Fassung vom 02.12.2013 · PDF

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

A. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; b. die Förderung mildtätiger Zwecke; c. die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und mildtätiger Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Weiterleitung von Mitteln an steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sich den vorgenannten Zwecken widmen, insbesondere an den "Deutsche Welthungerhilfe e.V." Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift des § 58 Nr. 2 AO an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabenordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt sind. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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