Die Aydin Yildirim Bodentechnik GmbH mit Sitz in Bad Aibling und Geschäftsanschrift Bahnhofstr. 3, 83043 Bad Aibling ist unter HRB 25799 im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 16. Januar 2017. Zur Vertretung berechtigt ist Aydin Yildirim; ein Prokurist ist eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 12. Februar 2018.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 12.02.2018.
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDie Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.HRB 25799
- Vertreter eingetragenAydin YildirimHRB 25799
- Vertretungsregelung eingetragenAllgemeine Vertretungsregelung gem. § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten.HRB 25799
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 25799
- Vertreter geändertAydin YildirimHRB 25799
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein.
- Registergericht
- Amtsgericht Traunstein
- Registernummer
- HRB 25799
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Bahnhofstr. 3, 83043 Bad AiblingStand 12.02.2018
- Gründung
- 16.01.2017
- Tag der letzten Eintragung
- 12.02.20183 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Altbausanierung, Bautensschutz, Abbruch von Gebäuden, Verlegen von Estrich, Industriebelagsherstellung und Verputzen mit Sichtbeton, soweit hierzu keine Genehmigung oder Erlaubnis…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Liquidator, ein Prokurist. Stand der letzten Eintragung: 12.02.2018.
Prokura
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Altbausanierung, Bautensschutz, Abbruch von Gebäuden, Verlegen von Estrich, Industriebelagsherstellung und Verputzen mit Sichtbeton, soweit hierzu keine Genehmigung oder Erlaubnis nach dem öffentlichen Recht erforderlich ist, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten