Die AT Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Geschäftsanschrift Homburger Platz 2, 98693 Ilmenau ist unter HRB 513870 im Handelsregister des Amtsgerichts Jena eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 19. Juli 2017. Die Geschäftsführung liegt bei Horst Peter; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 6. Oktober 2017.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 06.10.2017.
- Vertreter eingetragenHorst PeterHRB 513870
- Stammkapital eingetragenHRB 513870
- Firma eingetragenHRB 513870
- Rechtsform eingetragenHRB 513870
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 513870
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Jena.
- Registergericht
- Amtsgericht Jena
- Registernummer
- HRB 513870
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Homburger Platz 2, 98693 IlmenauStand 06.10.2017
- Gründung
- 19.07.2017
- Tag der letzten Eintragung
- 06.10.20171 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 06.10.2017.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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