Die ASP Architekten LEIPERT · PFEIFF PartGmbB mit Sitz in Gießen ist unter PR 2685 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Jörg Architekt Leipert und Ulrich G. Architekt Pfeiff; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 2685
- Sitz eingetragenPR 2685
- Vertreter eingetragenJörg Architekt LeipertPR 2685
- Firma eingetragenPR 2685
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 2685
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- PR 2685
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Erbringung von Architektenleistungen sowie Planungen aller Art, die sich aus dem Leistungsbild der HOAI ergeben. Dabei sind alle für eine Architektentätigkeit maßgeblichen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Erbringung von Architektenleistungen sowie Planungen aller Art, die sich aus dem Leistungsbild der HOAI ergeben. Dabei sind alle für eine Architektentätigkeit maßgeblichen Bestimmungen und Grundsätze zu beachten.
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