Die ASB-WunderKinder gGmbH mit Sitz in Lauf a.d.Pegnitz und Geschäftsanschrift Südring 3, 91207 Lauf a.d.Pegnitz ist unter HRB 34439 im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 31. August 2017. Zur Vertretung berechtigt sind Karina Weber, Bundes Regionalverband Nürnberger Land e. V. (ASB) und Tino Städtler; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 34439
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 34439
- Firma eingetragenHRB 34439
- Vertreter eingetragenBundes Regionalverband Nürnberger Land e. V. (ASB)HRB 34439
- Sitz eingetragenHRB 34439
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg.
- Registergericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Registernummer
- HRB 34439
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Südring 3, 91207 Lauf a.d.PegnitzStand 29.01.2025
- Gründung
- 31.08.2017
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20252 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Zweck der Gesellschaft sind - die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO), - die Förderung der Erziehung und Bildung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
4Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Zweck der Gesellschaft sind - die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO), - die Förderung der Erziehung und Bildung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO), - die Förderung der Wohlfahrtspflege (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr.9 AO), - die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 19 AO), - die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 25 AO) sowie - die Verfolgung mildtätiger Zwecke i. S. d. § 53 der AO. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch den Aufbau und Betrieb von Kindertagesstätten, die Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Senioren, Angebote der Eingliederungshilfe (insbesondere Leistungen der schulischen und beruflichen Bildung, zur Förderung der Berufstätigkeit bzw. Rehabilitationsmaßnahmen zum Erhalt und der Erlangung der Erwerbsfähigkeit sowie Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft), Beratung sowie Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung in Verwirklichung der gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke. Weiterhin wird der Gesellschaftszweck durch die Erfüllung aller Aufgaben der freien Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt. Dazu zählen alle Leistungen, die freie Träger der Jugendhilfe originär oder derivativ erbringen können und erbringen dürfen bzw. Teile dieser Leistungen wie zum Beispiel Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Jugendschutzes, Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie, zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen, Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendli-che und ergänzende Leistungen, Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung oder die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements wird erreicht durch den Aufbau und Betrieb von Stadtteilzentren und vergleichbaren Einrichtungen im Sinne des ganzheitlichen Quartiersmanagements und der integrierten Stadtentwicklung sowie durch die Organisation von Freiwilligendiensten und der sonstigen Förderung von Bürgerschaftlichem Engagement. Die vorstehende Aufzählung ist beispielhaft und schränkt weitere Aufgaben nicht ein. Angebote für Menschen mit besonderen Hilfebedarfen gem. § 53 AO werden im Sinne der Verwirklichung ganzheitlicher Inklusion umgesetzt. Zweckbetriebe, insbesondere solche zur beruflichen (Re-)Integration und Rehabilitation, sind deshalb möglichst nahe am allgemeinen Arbeitsmarkt und seinen Rahmenbedingungen ausgerichtet.
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