Die ASB - gemeinnützige Seniorenhilfe GmbH mit Sitz in Bad Klosterlausnitz und Geschäftsanschrift Lindenplatz 1, 07639 Bad Klosterlausnitz ist unter HRB 504383 im Handelsregister des Amtsgerichts Jena eingetragen. Das Stammkapital beträgt 80.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 13. August 2009. Die Geschäftsführung liegt bei Torsten Voßwinkel; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind sechs Eintragungen erfolgt, die letzte am 7. Dezember 2020.
Letzte Registeränderungen
Sechs Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 07.12.2020.
- Firma eingetragenHRB 504383
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 504383
- Stammkapital eingetragenHRB 504383
- Vertreter eingetragenTorsten VoßwinkelHRB 504383
- Rechtsform eingetragenHRB 504383
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Jena.
- Registergericht
- Amtsgericht Jena
- Registernummer
- HRB 504383
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 80.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Lindenplatz 1, 07639 Bad KlosterlausnitzStand 07.12.2020
- Gründung
- 13.08.2009
- Tag der letzten Eintragung
- 07.12.20206 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 07.12.2020.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Altenhilfe. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder aber altersbedingter Beeinträchtigungen auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Zur Verwirklichung dieses Zweckes ist der Gegenstand des Unternehmens die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere der Betrieb des Senioren- und Altenpflegeheimes Lindenplatz 1 in 07639 Bad Klosterlausnitz. Unternehmensgegenstand ist ferner die Gründung, der Erwerb und Betrieb sowie die Übernahme von ambulanten und/oder stationären Einrichtungen und Hilfsdiensten der Seniorenhilfe bzw. des öffentlichen Gesundheitswesens in Übereinstimmung mit den satzungsgemäßen Aufgaben des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e.V. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet weden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschriften des § 58 Nr. 2 der Abgabenordnung an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabenordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt sind. Die Gesellschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Die Gesellschaft darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
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