Arplan Architekten Schepp + Ninivaggi Partnerschaftsgesellschaft mbB
AktivAG Stuttgart · PR 93Die Arplan Architekten Schepp + Ninivaggi Partnerschaftsgesellschaft mbB mit Sitz in Stuttgart ist unter PR 93 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Pasquale Ninivaggi und Dieter Schepp; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 93
- Firma eingetragenName geändert; nun: Arplan Architekten Schepp + Ninivaggi Partnerschaftsgesellschaft mbBPR 93
- Vertreter eingetragenPasquale NinivaggiPR 93
- Rechtsform eingetragenPR 93
- Sitz eingetragenPR 93
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart.
- Registergericht
- Amtsgericht Stuttgart
- Registernummer
- PR 93
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20252 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Erbringung von Architektenleistungen und die Planung und Betreuung im Bauwesen in diesem Zusammenhang. Die gewerbsmäßige Finanzierung und Vermittlung von Grundstücken, die…
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Erbringung von Architektenleistungen und die Planung und Betreuung im Bauwesen in diesem Zusammenhang. Die gewerbsmäßige Finanzierung und Vermittlung von Grundstücken, die Beteiligung an baugewerblichen Unternehmen und die Eigenübernahme von baugewerblichen Leistungen ist unzulässig.
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