Die Armin Meier Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hagelstadt und Geschäftsanschrift Sandweg 2a, 93095 Hagelstadt ist unter HRB 15700 im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 23. November 2016. Die Geschäftsführung liegt bei Armin Meier; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 16. Dezember 2016.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 16.12.2016.
- Vertreter eingetragenArmin MeierHRB 15700
- Firma eingetragenHRB 15700
- Stammkapital eingetragenHRB 15700
- Rechtsform eingetragenHRB 15700
- Sitz eingetragenHRB 15700
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Regensburg
- Registernummer
- HRB 15700
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Sandweg 2a, 93095 HagelstadtStand 16.12.2016
- Gründung
- 23.11.2016
- Tag der letzten Eintragung
- 16.12.20161 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 16.12.2016.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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