Arbeitskreis zur Förderung internationaler Kunst e.V.
AktivAG Charlottenburg · VR 10101Der Arbeitskreis zur Förderung internationaler Kunst e.V. mit Sitz in Berlin ist unter VR 10101 im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Christian de la Motte, Susanne Gürtler, Jürgen Srowig und 1 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenVR 10101
- Vertreter eingetragenChristian de la MotteVR 10101
- Firma eingetragenArbeitskreis zur Förderung internationaler Kunst e.V.VR 10101
- Vertretungsregelung eingetragenDer Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Schriftwart und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 500,DM belasten, ist sowohl der Erste Vorsitzende als auch der Zweite Vorsitzende berechtigt. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Kassenwartes und eines weiteren Vorstandsmitgliedes.VR 10101
- Rechtsform eingetragenVR 10101
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- VR 10101
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20251 Eintragung bisher
Vertretung
Zwei Vorsitzende, 2 × Kassenwart, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.