Die Anaesthesio Nordrhein GmbH mit Sitz in Dorsten und Geschäftsanschrift PfarrerWilhelmSchmitzStraße 1a, 46282 Dorsten ist unter HRB 12320 im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 25. September 2012. Die Geschäftsführung liegt bei Martin Bloch; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 04.04.2025.
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDie Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.HRB 12320
- Firma eingetragenHRB 12320
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDurch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Essen (162 IN 209/18) vom 24.10.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).HRB 12320
- Rechtsform eingetragenHRB 12320
- Stammkapital eingetragenHRB 12320
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen.
- Registergericht
- Amtsgericht Gelsenkirchen
- Registernummer
- HRB 12320
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- PfarrerWilhelmSchmitzStraße 1a, 46282 DorstenStand 04.04.2025
- Gründung
- 25.09.2012
- Tag der letzten Eintragung
- 04.04.2025
- Gegenstand
- Die Erbringung medizinischer, insbesondere ärztlicher Dienstleistungen sowie die Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren im Sinne von § 95…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 04.04.2025.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Erbringung medizinischer, insbesondere ärztlicher Dienstleistungen sowie die Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V zur Erbringung ambulanter, ggf. auch belegärztlicher, vertragsärztlicher und privatärztlicher Leistungen. Die Gesellschaft kann sich dazu aller nach Berufsordnung und Vertragsarztrecht zulässigen Kooperationsformen im ambulanten und stationären Bereich bedienen. Die Gesellschaft nimmt bei Bedarf an vertragsgesteuerten Versorgungsformen gemäß §§ 73b, 73c, 116b, 140a ff. SGB V und an Modellvorhaben teil.