Der Altstadt Wetzlar mit Sitz in Wetzlar ist unter VR 1241 im Vereinsregister des Amtsgerichts Wetzlar eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 19. Februar 1990. Zur Vertretung berechtigt sind Armin Geist, Roland Palm und Christoph Schäfer; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 27. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 27.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenVR 1241
- Vertretungsregelung eingetragenDer vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Sprecher und seinen zwei stellvertretenden Sprechern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der AltstadtRat ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Er faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Erschienenen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des jeweiligen Vorsitzenden den Ausschlag.VR 1241
- Firma eingetragenAltstadt WetzlarVR 1241
- Rechtsform eingetragenVR 1241
- Vertreter eingetragenRoland PalmVR 1241
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar.
- Registergericht
- Amtsgericht Wetzlar
- Registernummer
- VR 1241
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 19.02.1990
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.20251 Eintragung bisher
Vertretung
2 × stellvertretender Sprecher, 1 Sprecher, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform eingetragener Verein führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.