ALBA BERLIN Stiftung für Sport und Entwicklung gGmbH
AktivAG Charlottenburg · HRB 273373Die ALBA BERLIN Stiftung für Sport und Entwicklung gGmbH mit Sitz in Berlin und Geschäftsanschrift Cantianstraße 24, 10437 Berlin ist unter HRB 273373 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €. Die Geschäftsführung liegt bei Igor Ryabinin und Henning Harnisch; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 3. September 2026.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 03.09.2026.
- Vertreter eingetragenHenning HarnischHRB 273373
- Firma eingetragenALBA BERLIN Stiftung für Sport und Entwicklung gGmbHHRB 273373
- Vertretungsregelung eingetragenIst ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.HRB 273373
- Stammkapital eingetragen25.000,00HRB 273373
- Vertreter eingetragenIgor RyabininHRB 273373
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- HRB 273373
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Cantianstraße 24, 10437 BerlinStand 03.09.20262 weitere Firmen an dieser Adresse
- Tag der letzten Eintragung
- 03.09.20261 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die Förderung: der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO); von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO); der Erziehung, Volksund Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 03.09.2026.
Kontrollstruktur
Für diese Firma liegt noch keine Gesellschafterliste vor.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
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Weitere Mandate der Vertretung
2Gemeinsame Anschrift
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Vier liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Förderung: der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO); von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO); der Erziehung, Volksund Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO); des Umweltschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO); internationaler Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO);der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 AO); der Kriminalprävention (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 20 AO) und des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO). Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch : Die eigene Organisation und Durchführung von Projekten im Inund Ausland in den Bereichen Sport, Bildung, Soziales, Gesundheit, Teilhabe und Nachhaltigkeit sowie an den interdisziplinären Schnittstellen dieser und inhaltlich verwandter Bereiche insbesondere, aber nicht ausschließlich, zur (sport-)pädagogischen Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Die Projektarbeit erfolgt unter anderem in Quartieren mit sozialherausfordernder Lebenslage, um dort positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinderund familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen und dadurch Kinderund Jugendkriminalität generalpräventiv entgegenzuwirken. Dies gilt insbesondere für die Projektarbeit in Entwicklungsländern. (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, 7, 15, 20 und 21 AO); die nationale und internationale Beratung für sowie Organisation von und Teilnahme an Netzwerkveranstaltungen mit bzw. von nationalen und internationalen Organisationen (u.a. in Entwicklungsländern), die der Entwicklungsförderung insbesondere von Kindern und Jugendlichen dienen, wie z.B. Sportverbände, Forschungsund Ausbildungseinrichtungen, (Groß-)Sportvereine, kommunale Verwaltungen, Kitas, Schulen und weitere Bildungseinrichtungen, um diese Institutionen in Theorie und Praxis zu schulen, wie sie insbesondere zusätzliche, leicht zugängliche, nachhaltige Sportangebote für Kinder und Jugendliche in Quartieren (u.a. solche mit sozialherausfordernder Lebenslage) schaffen können. (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, 7, 15, 20 und 21 AO); die nach § 58 Nr. 1 AO zulässige Weiterleitung von finanziellen Mitteln an nationale und internationale regionale Akteur:innen und Organisationen, insbesondere für die Organisation und Durchführung von Maßnahmen und Projekten zur (sport-)pädagogischen Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen sowie die nationale und internationale Beratung dieser Kooperationspartner in Theorie und Praxis zur nachhaltigen Implementierung (sport-)pädagogischer Angebote für Kinder und Jugendliche (auch, aber nicht nur, in Entwicklungsländern). (§ 58 Nr. 1 AO, § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, 7, 15 und 21 AO); die gemeinsame Organisation und Durchführung von Begegnungsprojekten mit nationalen und internationalen Akteur:innen und Organisationen im Bereich der Entwicklungsförderung von Kindern und/oder Jugendlichen aus Deutschland und anderen Ländern, unter anderem durch Workshops in den Themengebieten Sport, Kunst/ Kultur (z.B. durch die Umsetzung von theaterpädagogischen Projekten) und Umwelt (z.B. Workshops zur Stärkung des Umweltbewusstseins der Bevölkerung durch entsprechende Aufklärungsarbeit). Die Zusammenarbeit im Rahmen der Umsetzung dieser Begegnungsprojekte dient u.a. der Förderung des gegenseitigen Kennenund Verstehenlernens der Kinder und Jugendlichen aus unterschiedlichen Ländern und Kulturkreisen zur Schaffung gegenseitiger Toleranz. Ziel der Zusammenarbeit mit anderen nationalen und internationalen Akteur:innen und Organisationen ist zudem der Ausbau eines gemeinsamen Netzwerks zum fachlichen Austausch. (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, 5, 7, 8, 13, 15 und 21 AO); Entwicklung von kooperativen Lernkonzepten mit Bezug zu Sport und Bewegung in definierten Räumen zur Förderung der Entwicklung von insbesondere Kindern und Jugendlichen (auch, aber nicht nur, in Entwicklungsländern). Diese Konzepte dienen der eigenen Tätigkeit der Gesellschaft, sollen aber auch insbesondere durch öffentlichkeitswirksame Kommunikation und Kampagnen zu Themen, wie z.B. Sport im Ganztagsschulbereich oder Netzwerkarbeit in Quartieren mit sozialherausfordernder Lebenslage, anderen Akteur:innen und Organisationen im Bereich der Entwicklungsförderung von Kindern und/oder Jugendlichen zu deren eigener Nutzung vorgestellt und zur Verfügung gestellt werden. (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, 7, 15, 20 und 21 AO). Die Gesellschaft verfolgt ihre gemeinnützigen Zwecke in erster Linie durch eigene Aktivitäten. Soweit die Gesellschaft als Fördergesellschaft gem. § 58 Nr. 1 AO tätig ist, wird sie ihre Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, 5, 7, 8, 13, 15, 20, 21 AO an andere inländische oder ausländische Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts weiterleiten. Die Gesellschaft wird Mittel an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO nur dann weiterleiten, wenn diese Körperschaft selbst steuerbegünstigt ist.
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-H "Authorization: Bearer $RC_API_KEY"Kostet 1 Credit je erfolgreichem Aufruf, fehlerhafte Aufrufe werden nicht berechnet. Die Abfrage findet die Firma über ihre Registernummer, so wie sie in deinen eigenen Daten steht. Alle Parameter und Antworten in der Dokumentation, Änderungen an überwachten Firmen per Webhooks.