Aktiv Verein zur Unterstützung von Pflegebedürftigen e.V.
In LiquidationAG Lübeck · VR 4240Der Aktiv Verein zur Unterstützung von Pflegebedürftigen e.V. ist unter VR 4240 im Vereinsregister des Amtsgerichts Lübeck eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 17. Dezember 2016. Zur Vertretung berechtigt sind Karl Rohrberg, Michael Schönberger, Volker Schilling und 2 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 19. Juli 2018.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 19.07.2018.
- Rechtsform eingetragenVR 4240
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenVR 4240
- Firma eingetragenVR 4240
- Vertretungsregelung eingetragenIst ein Liquidator bestellt, so vertritt er den Verein allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird der Verein durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.VR 4240
- Vertreter eingetragenJan SimonVR 4240
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck.
- Registergericht
- Amtsgericht Lübeck
- Registernummer
- VR 4240
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 17.12.2016
- Tag der letzten Eintragung
- 19.07.20183 Eintragungen bisher
Vertretung
1 Stellvertretender Vorsitzender, ein Vorsitzender, drei Liquidatoren, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 19.07.2018.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.