AKS Architekturbüro Klose + Sticher Partnerschaftsgesellschaft mbB
AktivAG Frankfurt am Main · PR 1262Die AKS Architekturbüro Klose + Sticher Partnerschaftsgesellschaft mbB ist unter PR 1262 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Hubertus M. Dipl.-Ing. Klose und Corinna Dipl.-Ing. Sticher; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 5. Dezember 2017.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 05.12.2017.
- Firma eingetragenPR 1262
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 1262
- Vertreter eingetragenCorinna Dipl.-Ing. SticherPR 1262
- Rechtsform eingetragenPR 1262
- Vertreter eingetragenHubertus M. Dipl.-Ing. KlosePR 1262
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- PR 1262
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 05.12.20173 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Übernahme von Gesamtplanungsaufgaben für den Bereich des Hoch- und Städtebaus entsprechend den Leistungsbildern der HOAI. Die Übernahme von baugewerblichen Leistungen ist…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Partner, 1 Partnerin, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 05.12.2017.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Übernahme von Gesamtplanungsaufgaben für den Bereich des Hoch- und Städtebaus entsprechend den Leistungsbildern der HOAI. Die Übernahme von baugewerblichen Leistungen ist ausgeschlossen.
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