Die adesso partner trust GmbH mit Sitz in Dortmund und Geschäftsanschrift Adessoplatz 1, 44269 Dortmund ist unter HRB 33836 im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 20. April 2021. Die Geschäftsführung liegt bei Niclas Bamberg und Michael Ries; ein Prokurist ist eingetragen. Bisher sind sechs Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Sechs Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 33836
- Vertreter eingetragenMichael RiesHRB 33836
- Prokura eingetragenDaniela FortunovaHRB 33836
- Rechtsform eingetragenHRB 33836
- Firma eingetragenHRB 33836
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund.
- Registergericht
- Amtsgericht Dortmund
- Registernummer
- HRB 33836
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Adessoplatz 1, 44269 DortmundStand 29.01.2025
- Gründung
- 20.04.2021
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20256 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die treuhänderische Übernahme und Verwaltung von Vermögensgegenständen (Treuhandvermögen) zur Zahlung und Finanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer (einschließlich der…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, ein Prokurist. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Prokura
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
3Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die treuhänderische Übernahme und Verwaltung von Vermögensgegenständen (Treuhandvermögen) zur Zahlung und Finanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer (einschließlich der Mitglieder von Geschäftsleistungen und Vorständen), insbesondere zum Zweck der Sicherung von gegenwärtigen und künftigen Ansprüchen aus betrieblicher Altersversorgung, von Wertguthaben aus Zeitwertkontenmodellen (einschließlich des darin enthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeitrages) und Wertguthaben aus Altersteilzeit sowie die Erbringung von begleitenden Beratungs- und Verwaltungsdienstleistungen. Die treuhänderische Übernahme und Verwaltung der Vermögensgegenstände erfolgt als Dienstleistung auf der Grundlage von Treuhandverträgen, die von der Gesellschaft mit Unternehmen abgeschlossen werden, die Schuldner der jeweiligen gegenwärtigen oder künftigen Ansprüche aus Vereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung oder von Wertguthaben im Rahmen von Altersteilzeitarbeitsverhältnissen oder aus Arbeitszeitkontenmodellen sind. Die Gesellschaft überträgt die Verwaltung der ihr auf der Grundlage der Treuhandverträge übertragenen Vermögensgegenstände regelmäßig auf einen unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stehenden Vermögensverwalter weiter. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und alle Maßnahmen zu ergreifen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, soweit das Betreiben dieser Geschäfte bzw. das Ergreifen dieser Maßnahmen entweder keiner Erlaubnis gemäß § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen ("KWG") bedarf oder für das Betreiben dieser Geschäfte bzw. das Ergreifen dieser Maßnahmen eine Freistellung von einer solchen Erlaubnispflicht gemäß § 2 Abs. 4 KWG vorliegt.
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