Die Adelheid S-Immobilien gGmbH mit Sitz in Bonn und Geschäftsanschrift Am Herz-Jesu-Kloster 24, 53229 Bonn ist unter HRB 27914 im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 27. Dezember 2022. Die Geschäftsführung liegt bei Klaus-Dieter Pruss; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 27914
- Firma eingetragenHRB 27914
- Vertreter eingetragenKlaus-Dieter PrussHRB 27914
- Rechtsform eingetragenHRB 27914
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 27914
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Bonn.
- Registergericht
- Amtsgericht Bonn
- Registernummer
- HRB 27914
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Am Herz-Jesu-Kloster 24, 53229 BonnStand 29.01.2025
- Gründung
- 27.12.2022
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). (2)…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
5Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO) sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO und die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 26 AO). (3) Der Satzungszweck der Förderung der Altenhilfe § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO wird verwirklicht insbesondere durch die Bereitstellung von Einrichtungen für die Durchführung von Pflege, Betreuung für hilfsbedürftige alleinstehende oder verheiratete alte, behinderte, kranke, betreuungs- und pflegebedürftige Personen in besonderen Alten-, Behinderten-, Kinderbetreuungs-, Kranken- und Pflegeeinrichtungen. Die Gesellschaft verwirklicht diesen Zweck auch durch ein planmäßiges Zusammenwirken (§ 57 Abs. 3 AO) mit der mit dem gemeinnützigen Betrieb gewerblicher Art Seniorenzentren der Stadt Bonn, insbesondere durch die Überlassung von lmmobilien. Zu den Leistungen gehören insbesondere die Errichtung, Bereitstellung und Unterhaltung von ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen aller Art für die Kranken- und Altenhilfe in Form von Wohn-, Pflege- und Tagesbetreuungseinrichtungen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch weitere Kooperationen im Sinne eines planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen als den genannten Körperschaften eingehen, sofern diese die Voraussetzung der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. lnsbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Funktions- und Dienstleistungen als die vorgenannten erbringen oder empfangen. (4) Der Satzungszweck der Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 26 AO) wird verwirklicht durch die Bereitstellung aller erforderlichen Einrichtungen und Vorrichtungen sowie die notwendigerweise anfallenden Dienstleistungen Totengeleit, Kranzannahme und ähnliche Leistungen. Weiterhin auch durch die Bereitstellung aller Tätigkeiten, die als unverzichtbarer Bestandteil einer würdigen Bestattung angesehen werden, wie z. B. Läuten der Glocken, übliche Ausschmückung des ausgehobenen Grabes oder musikalische Umrahmung der Trauerfeier.
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