Die act legal Tischendorf Rechtsanwälte PartG mbB mit Sitz in Frankfurt am Main ist unter PR 1824 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Marco Loesche, Stefan Keck MBA, Matthias Müller MBA und 20 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 13.11.2025.
- Firma eingetragenName geändert, nun: act legal Tischendorf Rechtsanwälte PartG mbBPR 1824
- Vertreter geändertNina BogenschützSchwildenPR 1824
- Vertreter geändertStephan SchwildenPR 1824
- Vertreter geändertFabian Laugwitz MBA LL.M. Eur.PR 1824
- Vertreter geändertFelix MelzerPR 1824
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- PR 1824
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 13.11.2025
- Gegenstand
- Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Rechtsanwälte. Eine Zusammenarbeit der Partner in der…
Vertretung
18 Partner, 5 × Partnerin, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 13.11.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
14Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Rechtsanwälte. Eine Zusammenarbeit der Partner in der Partnerschaft ist berufsrechtlich weder eingeschränkt noch ausgeschlossen. Eine staatliche Zulassung dieser Zusammenarbeit ist nicht erforderlich.