Die Ackermann & Partner mbB Steuerberater ist unter PR 655 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Kiel eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Jana Barg und Madeleine Köster; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 8. Juli 2024.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 08.07.2024.
- Rechtsform eingetragenPR 655
- Vertreter eingetragenMadeleine KösterPR 655
- Firma eingetragenPR 655
- Vertreter eingetragenJana BargPR 655
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 655
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Kiel.
- Registergericht
- Amtsgericht Kiel
- Registernummer
- PR 655
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 08.07.20244 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die geschäftsmäßige Hilfestellung in Steuersachen sowie die damit verbundenen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Absatz 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Tätigkeiten…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 08.07.2024.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die geschäftsmäßige Hilfestellung in Steuersachen sowie die damit verbundenen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Absatz 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuer- beraters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Absatz 4 Nummer 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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