Die ACCEPT ZWEI Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin und Geschäftsanschrift Clausewitzstr. 8, 10629 Berlin ist unter HRB 125812 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 1. Dezember 2009. Die Geschäftsführung liegt bei Otto A. Geller und Lothar Schäfer; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 09.12.2025.
- Registergericht eingetragenDie Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2025 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die ACCEPT EINS Steuerberatungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Charlottenburg HRB 100176 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.HRB 125812
- Stammkapital eingetragenHRB 125812
- Rechtsform eingetragenHRB 125812
- Adresse eingetragenClausewitzstr. 8, 10629 BerlinHRB 125812
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 125812
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- HRB 125812
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Clausewitzstr. 8, 10629 BerlinStand 09.12.2025
- Gründung
- 01.12.2009
- Tag der letzten Eintragung
- 09.12.2025
- Gegenstand
- Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 09.12.2025.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.