Die ACADA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Geschäftsanschrift Am Planetarium 6, 07743 Jena ist unter HRB 210602 im Handelsregister des Amtsgerichts Jena eingetragen. Das Stammkapital beträgt 50.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 16. September 2005. Zur Vertretung berechtigt sind Dietmar Kubis und Friedrich Petry; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 27.02.2026.
- Liquidation eingetragenDie Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.HRB 210602
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDie Gesellschaft ist aufgelöst.HRB 210602
- Sitz eingetragenGemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen:HRB 210602
- Vertretungsregelung eingetragenDie Liquidatoren vertreten gemeinsam.HRB 210602
- Vertreter geändertDietmar KubisHRB 210602
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Jena.
- Registergericht
- Amtsgericht Jena
- Registernummer
- HRB 210602
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 50.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Am Planetarium 6, 07743 JenaStand 27.02.2026
- Gründung
- 16.09.2005
- Tag der letzten Eintragung
- 27.02.2026
- Gegenstand
- Die Beratung und Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten durch eigenverantwortlich, unabhängig und weisungsfrei unter Beachtung ihres Berufsrechts und ihrer Berufspflichten…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Liquidatoren, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.02.2026.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Beratung und Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten durch eigenverantwortlich, unabhängig und weisungsfrei unter Beachtung ihres Berufsrechts und ihrer Berufspflichten handelnde Rechtsanwälte, die Berufstätigkeit in Diensten der Gesellschaft stehender Angehöriger anderer Berufe im Rahmen ihrer eigenen beruflichen Befugnisse, mit denen sich Rechtsanwälte nach dem anwaltlichen Berufsrecht zu gemeinschaftlicher Berufsausübung verbinden können.