ABGR Steuerberatungsgesellschaft mbH

AktivAG Steinfurt · HRB 2305
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Die ABGR Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Ochtrup und Geschäftsanschrift Am Langenhorster Bahnhof 38, 48607 Ochtrup ist unter HRB 2305 im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt eingetragen. Das Stammkapital beträgt 50.000,00 DEM, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 1. August 1991. Die Geschäftsführung liegt bei Michael Bink und Georg Kockmann; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind sieben Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.

Letzte Registeränderungen

Sieben Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.

  • Eintragung im Handelsregister
    Inhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthalten
    HRB 2305
  • Unternehmensgegenstand eingetragen
    HRB 2305
  • Sitz eingetragen
    HRB 2305
  • Stammkapital eingetragen
    HRB 2305
  • Rechtsform eingetragen
    HRB 2305

Finanzdaten

Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.

Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt.

Registergericht
Amtsgericht Steinfurt
Registernummer
HRB 2305
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
50.000,00 DEM
Geschäftsanschrift
Am Langenhorster Bahnhof 38, 48607 OchtrupStand 28.01.2025
Gründung
01.08.1991
Tag der letzten Eintragung
28.01.20257 Eintragungen bisher
Gegenstand
Die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 III StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters…
Branchenklassifikation
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Vertretung

Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.

Geschäftsführer · Berlin · Jahrgang 1966
seit 27.06.2022
Geschäftsführer · Metelen · Jahrgang 1957
seit 27.06.2022

Kontrollstruktur

Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.

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Natürliche PersonGesellschaftOhne RegisterDatenlücke
62,4 %37,6 %ABGR Steuerberatungsgesellschaft mbHHRB 2305 · dieses UnternehmenMichael BinkPerson · 62,4 % effektivGeorg KockmannPerson · 37,6 % effektiv

Netzwerk

Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.

Weitere Mandate der Vertretung

1
Geschäftsführer · Oellerich & Kockmann Steuerberatungsgesellschaft mbH
seit 2025

Sanktionsstatus

Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.

Ergebnis gesperrt

Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.

EU-Finanzsanktionsliste
Verordnung (EU) 2580/2001 und Folgeakte
Ergebnis gesperrt
OFAC SDN List
US-Treasury, Specially Designated Nationals
Ergebnis gesperrt
UK HM Treasury
UK Sanctions List
Ergebnis gesperrt
UN Consolidated List
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Ergebnis gesperrt
SECO Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft
Ergebnis gesperrt
PEP & RCA
Politisch exponierte Personen und deren Umfeld
Ergebnis gesperrt

Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.

Dokumente

Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register seit 01.01.2007, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · nicht bei registercheck hinterlegt
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
Eingereicht 19.01.2022 · PDF
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar
Jahresabschluss 2011
Veröffentlicht am 26.04.2013 · PDF

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

Die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 III StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 IV Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater oder Rechtsanwalt sein.

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