Der 1. Automobil-Club Neunkirchen e.V. im ADAC mit Sitz in Neunkirchen a.Br. ist unter VR 10101 im Vereinsregister des Amtsgerichts Bamberg eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 23. März 1972. Den Vorstand bilden Sabine Reis, Wolfgang Schuster und Andreas Trautner; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zehn Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Zehn Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenVR 10101
- Vertreter eingetragenAndreas TrautnerVR 10101
- Unternehmensgegenstand eingetragenVR 10101
- Firma eingetragenVR 10101
- Rechtsform eingetragenVR 10101
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg.
- Registergericht
- Amtsgericht Bamberg
- Registernummer
- VR 10101
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 23.03.1972
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.202510 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Swert von über 5000 Euro, zum Abschluss von Darlehensverträgen sowie zum Abschluss von notariellen Grundstücksverträgen bedarf es der vorherigen Zustimmung der…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Swert von über 5000 Euro, zum Abschluss von Darlehensverträgen sowie zum Abschluss von notariellen Grundstücksverträgen bedarf es der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
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