die Erfüllung der der Stadt Ochtrup nach dem jeweils gültigen Wassergesetz für das Land NordrheinWestfalen (LandeswassergesetzLWG -) obliegenden Pflicht zur Abwasserbeseitigung, einschließlich der Gebührenerhebung im Auftrag der Stadt,Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen …
| Titel | Name | Beginn | Ende | Geburtsjahr |
|---|---|---|---|---|
| Betriebsleiter | 31.07.2003 | — | 1964 | |
| Bürgermeisterin | 14.01.2021 | — | — |
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