Vermögensbindung: Gewinne sind Mittel zum Zweck und kein Selbstzweck. Sie dienen der Aufgabe und der Entwicklung des Unternehmens. Der im Unternehmen geschaffene Wert kann nicht zum persönlichen Nutzen von den Eigentümer*innen entnommen werden. (3) Die Entstehung, Entwicklung und Förderung von Treuhandunternehmen, von Unternehmen in Verantwortungseigentum wird wie folgt umgesetzt: (
| Titel | Name | Beginn | Ende | Geburtsjahr |
|---|---|---|---|---|
| Vorstand | 12.08.2021 | — | — | |
| Vorstand | 23.06.2023 | — | — | |
| Vorstand | 23.06.2023 | — | — | |
| Geschäftsführer | 10.04.2024 | — | ||
| Geschäftsführer | 10.04.2024 | — |
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