(1) Die Körperschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe, Förderung des Wohlfahrtswesen insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung ein- schließlich der Studentenhilfe und die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. (2) Der Satzungszweck wird durch das arbeitsteilige Zusammenwirken mit dem AWO Regional- verband Brandenburg Süd e.V. und den gemeinnützigen Tochtergesellschaften verwirklicht, somit die arbeitsteilige Verfolgung der gemeinnützigen Zwecke dieser Kooperationspartner im Sinne des § 57 Abs. 3 AO. Es ist beabsichtigt mit weiteren gemeinnützigen Körperschaften arbeitsteilig zusammenzuwirken. (3) Das arbeitsteilige Zusammenwirken wird in den folgenden Bereichen der Gesellschaft bewirkt: Der Betrieb von Küchen (Catering), Reinigung (Hauswirtschaft), Services und Vermietung- und Verpachtungsdienstleistungen. Diese Dienstleistungen werden auf Basis von Geschäftsbesor- gungsverträgen für den AWO Regionalverband Brandenburg Süd e.V. und den gemeinnützigen Tochtergesellschaften erbracht. (4) Die einzelnen Tätigkeitsbereiche für das arbeitsteilige Zusammenwirken der Gesellschaft mit gemeinnützigen Körperschaften sind die Durchführung von Dienstleistungstätigkeiten in den Bereichen: Reinigungstätigkeiten aller Art, Tätigkeiten der allgemeinen Hauswirtschaft, des Hol- und Bringdienstes, des Transportdienstes, des Hausmeisterdienstes, Speisen- und Getränkever- sorgung einschließlich der damit verbundenen Nebenleistungen und Transportdienste, Erbrin- gung von FacilityManagementDienstleistungen d.h. die Organisation, Koordination und Erbrin- gung von Dienstleistungen, die für die Erhaltung und Nutzung von Grundstücken nebst darauf stehenden Gebäuden und ihren Räumlichkeiten sowie den zugehörigen Maschinen und Anlagen zweckdienlich sind, sonstige infrastrukturelle Dienstleistungen, die im Rahmen der Betreibung einer Immobilie erforderlich sind, sowie die Erbringung von ITDienstleistungen, Dienstleistungen im Bereich Arbeits- und Brandschutz sowie Personalmanagement und Personalleasing und Bera- tungs- und Schulungsleistungen. Weiterer Gegenstand für das arbeitsteilige Zusammenwirken ist der Betrieb einer Druckerei. 26.01.2025 Seite 1 von 2 - Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts - Abruf vom 26.01.2025, 01:31 Amtsgericht Potsdam Ausdruck - Handelsregister Abteilung B - HRB 11241 P (5) Das arbeitsteilige Zusammenwirken wird zudem auf dem Gebiet des Erwerbs, des Besitzes, der Entwicklung, der Verwaltung und der Veräußerung von Immobilien und anderen Wirtschafts- gütern einschließlich Energieerzeugungsanlagen bewerkstelligt, soweit diese nicht genehmi- gungspflichtig sind. (6) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem gemeinnützigen Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte zu tätigen. Sie ist befugt, andere Unternehmungen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Geschäftsführung zu übernehmen und Zweigniederlassungen zu gründen.