Die Gesellschafterversammlung vom hat die Änderung ders §§ 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft), 8 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) und 16 (Auflösung der Gesellschaft) der Satzung beschlossen.
Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebensund Wesensäußerung der Katholischen Kirche insbesondere durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, der Altenhilfe sowie durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO), ebenso durch die Förderung der christlichen Religion katholischen Bekenntnisses. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Errichten und Betreiben von Krankenhäusern, insbesondere des Krankenhauses St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale), sowie von Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und stationären Rehabilitation und vergleichbaren Hilfsangeboten. Die Gesellschaft dient der stationären, teilstationären und ambulanten Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten sowie der Heilung und Rehabilitation von kranken und hilfsbedürftigen Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Religion, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Des Weiteren verwirklicht die Gesellschaft ihren Zweck insbesondere durch den Betrieb von Kontaktund Beratungsstellen sowie von fahrbaren und stationären Mittagstischen. Die Berufsbildung wird verwirklicht insbesondere durch die Maßnahmen zur Aus-, Fortund Weiterbildung von ärztlichem Personal, Personal im Funktionsdienst und im medizinischtechnischen Dienst, medizinischem Pflegeund Hilfspersonal sowie sonstigem Personal. Die Gesellschaft verwirklicht ihren kirchlichen Zweck insbesondere durch das Abhalten von Gottesdiensten sowie die seelsorgerische Betreuung von kranken und zu pflegenden Menschen und durch eine kirchlichcaritative Ausbildung der in der Gesellschaft und den verbundenen Einrichtungen tätigen Mitarbeiter. Verkündigung und Seelsorge gehören zu ihren Aufgaben. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere die steuerbegünstigten Einrichtungen in den unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen des Elisabeth Vinzenz Verbundes, oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die (vergünstigte) Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO. Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Lieferungen und Leistungen, wie Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Nutzungsüberlassungen, Finanzbuchhaltungsdienstleistungen, die Überlassung von Personal sowie die Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen mit Energie. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit den zum Unternehmensverbund um die Elisabeth Vinzenz Verbund GmbH gehörenden Gesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie den weiteren in der Anlage bezeichneten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Die Lieferungen und Leistungen werden im Rahmen eines steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. §§ 65 ff. AO erbracht.