(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des Gesund- heitswesens und der Gesundheitspflege, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens. (2) Die Körperschaft erfüllt ihre Aufgaben insbesondere satzungsmäßig durch planmäßiges Zusammenwir- ken mit ebenfalls steuerbegünstigen Körperschaften, welche die Voraussetzungender §§ 51 -68 AO erfül- len, soweit diese zum Konzern der Immanuel Albertinen Diakonie gehören oder Körperschaften des öffent- lichen Rechts. Insbesondere geschieht dies durch die Erbringung von Tertiär/Dienstleistungen für Einrich- tungen des Sozial- und Gesundheitswesens wie Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Praxen, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für dauerhaft pflegebedürftige Personen sowie psychosozialen Beratungs- stellen. (3) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Übernahme von Dienstleistungen und die Bera- tung in den Bereichen Speisenversorgung, Informationstechnologie, Kommunikationstechnologie, Medi- zintechnik, Miethausverwaltung, Personalwesen, Hygienemanagement, Betriebs- und Finanzwirtschaft, Betriebsführung,Logistik und Hauswirtschaft, Haus- und Medizintechnik, Arbeitssicherheit, Arbeitsmedi- zin, Sterilisation und KrankenhausService. (4) Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts zur Förderung des öffentlichen Gesund- heitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Wohlfahrtswesens, der Wissenschaft und For- schung, der Religion, der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der Unterstützung von Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie kirchlicher Zwecke. Diese Fördertätigkeit umfasst insbesondere die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln und ideelle Unterstützungsmaßnahmen.