Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EUInvestmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: - Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i. V. m. §§ 192 ff. KAGB, - gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, - sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, - DachHedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, - ImmobilienSondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, - InfrastrukturSondervermögen gemäß §§ 260a ff. KAGB, - Geschlossene inländische PublikumsAIF gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8, 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene PublikumsAIF bereits beteiligt ist, - Geschlossene inländische SpezialAIF gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich AIF, die die Kontrolle über nicht Abruf vom 22.02.2025 11:24 Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg Abteilung B Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts Nummer der Firma: HRB 12891 Seite 2 von 5 börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB-, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene SpezialAIF bereits beteiligt ist, - Kryptowerte im Sinne von § 1 Abs. 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann; - Offene inländische SpezialAIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 Abs. 1 und 2 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Wertpapiere, b) Geldmarktinstrumente, c) Derivate, d) Bankguthaben, e) Immobilien, f) Beteiligungen an ImmobilienGesellschaften, g) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, h) Beteiligungen an ÖPPProjektgesellschaften und InfrastrukturProjektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, i) Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann; j) Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann; k) sowie Gelddarlehen gemäß §§ 284 Abs. 5, 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der SpezialAIF bereits beteiligt ist - Allgemeine offene inländische SpezialAIF gemäß § 282 KAGB - einschließlich Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: - Die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände: a) Wertpapiere, b) Geldmarktinstrumente, c) Derivate, d) Bankguthaben, e) Immobilien f) Beteiligungen an ImmobilienGesellschaften, g) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, h) Beteiligungen an ÖPPProjektgesellschaften und InfrastrukturProjektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, Abruf vom 22.02.2025 11:24 Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg Abteilung B Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts Nummer der Firma: HRB 12891 Seite 3 von 5 i) Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, j) Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann; - Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, - Geschlossene inländische PublikumsAIF gemäß §§ 261 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8, 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene PublikumsAIF bereits beteiligt ist, - Geschlossene inländische SpezialAIF gemäß §§ 285 ff. KAGB - einschließlich AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen gem. §§ 287 ff. KAGB -, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: - Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, - Schiffe, Schiffsaufbauten, Schiffsbestandteile und Schiffsersatzteile, - Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile, - Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, - Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile, - Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Nr. 2, 4 und 5 KAGB genutzt wird, - die Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KAGB, - Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, - Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, - Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 2 KAGB, - Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB an Unternehmen, an denen der geschlossene SpezialAIF bereits beteiligt ist, - Kryptowerte im Sinne von § 1 Absatz 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes zu Anlagezwecken, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann; - Entwicklungsförderungsfonds gemäß §§ 292a ff. KAGB