(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist (a) die Förde- rung von Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Energie- und Verkehrswende, zur Umweltpolitik, grü- ner Wirtschaft, "Clean Technologies", zur Co2Vermeidung, zum Klimaschutz, zur Ressourcen- und Mate- rialverfügbarkeit, zu Potentialen der erneuerbaren Energien, zur Kreislaufwirtschaft, zur Sharing Econo- my, zur gesellschaftlichen Transformation hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft auf regionaler und globa- ler Ebene im allgemeinen. (b) die Förderung des Naturschutzes und Umweltschutzes (inklusive eines Wech- sels zu 100% erneuerbare Energien auf regionaler und globaler Ebene, eines effektiven Klimaschutzes und einer "geschlossenen" Kreislaufwirtschaft) (c) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit mit Fokus auf Energie- und Umweltprojekten (d) das nationale und internationale Einwerben von Spenden und Schen- kungen (Beschaffung von Mitteln) - in Form von Geldleistungen oder Sachleistungen - zur finanziellen För- derung der gemeinnützigen Projekte wie in Abschnitten (2) (a) bis (c) beschrieben. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch (a) die Initiierung oder Durchführung von Forschungsvorhaben und Erarbeitung von wissenschaftlichen Studien, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kommuni- kativen Analysen, Strategien und Handlungsempfehlungen sowie deren zeitnaher Veröffentlichung zur Rea- lisierung der in § 2 (2) (a) bis (c) genannten Zielen und Zwecken der Gesellschaft. (b) die Initiierung und das Erarbeiten von Stellungnahmen, Strategien und Handlungsempfehlungen für Regierungen, Parlamenten, sonstigen politischen Entscheidungsträgern und Institutionen sowie die Information und Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit mit dem Ziel, den aktuellen Stand des Wissens, Wissenschaft und Forschung aufzubereiten, Wissenslücken zu schließen und bestehende Erkenntnisse in ausgewogener Weise darzustel- len und zu veröffentlichen für die in § 2 (2) (a) bis (c) genannten Zielen und Zwecken der Gesellschaft. (c) die Information und unentgeltliche bzw. durch öffentliche oder gemeinnütze Mitteln oder durch Zuwendun- gen finanzierte kostendeckende Beratung von Regierungen, Parlamenten, sonstigen politischen Entschei- dungsträgern und Institutionen sowie die Information und Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit zur Realisierung der in § 2 (2) (a) bis (c) genannten Zielen und Zwecken der Gesellschaft sowie zur Kommu- nikation und Information der in § 2 (3) (a) und (b) genannten Forschungsergebnissen, Analysen, Strategi- en und Handlungsempfehlungen. (d) die Organisation, Konzeption, Durchführung und Unterstützung von Konferenzen, Workshops, Netzwerkveranstaltungen etc., einschließlich virtueller Formate (z.B. Webinars etc.) zum Austausch und zur Vernetzung von relevanten Akteuren sowie zur Kommunikation und Infor- mation der in § 2 (3) (a) und (b) genannten Forschungsergebnissen, Analysen, Strategien und Handlungs- empfehlungen. (e) die Unterstützung, Initiierung oder Durchführung von technischen Projekten oder Pro- jekten zur Weiterbildung, um gemäß § 2 (2) (c) Zugang für die ärmsten Bevölkerungsschichten in Entwick- 1