2.1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2.2.Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugendund Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Erziehung, Volksund Berufsbildung einschließlich der Stundenhilfe, die Förderung der Religion, die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Behindertenhilfe. 2.3. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 2.2. genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit Gesellschaften, an denen die St. FranziskusStiftung Münster unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist (Verbundgesellschaften) und die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Diese Verbundgesellschaften werden für Zwecke der steuerlichen Anerkennung in einer Aufstellung außerhalb des Gesellschaftsvertrages aufgelistet. Darüber hinaus erfolgt das planmäßige Zusammenwirken mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften:SJG St. Paulus GmbHKath. Kliniken im Märkischen Kreis gem. GmbHKatholisches Krankenhaus Hagen gem. GmbHSt. JosefStift SendenhorstChristliches Klinikum UnnaIWest gGmbHMarienhospital Bottrop gGmbHHIG Holding für integrierte Gesundheitsversorgung GmbHEv. Krankenhausgemeinschaft Herne/CastropRauxel gGmbHEvangelisches LukasKrankenhaus Gronau gGmbHStiftungsklinikum PROSELIS gGmbHKliniken FrankfurtMainTaunus GmbHStiftungsklinikum PROSELIS gGmbHKlinikum Westmünsterland GmbHLVRKlinik BedburgHau (KdöR) Dieses Zusammenwirken wird verwirklicht durch das Erbringen von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Dabei erfolgt insbesondere die Beratung, Fortbildung und wissenschaftliche Aktivitäten auf dem Gebiet der Medizinischen Physik und des klinischen Strahlenschutzes für die genannten Kooperationspartner, soweit diese Leistungen bzw. Lieferungen zur gemeinsamen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke erforderlich sind. Gesetzliche Regelungen fordern die Mitarbeit und Beratung durch sog. Medizinphysikexperten (MPE) in allen medizinischen Bereichen, die mit erhöhten Strahlenexpositionen verbunden sind. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten, Anwenderinnen und Anwender, sowie unbeteiligte Dritte vor unnötigen schädlichen Strahlenexpositionen zu bewahren. Die Gesellschaft verfolgt dieses Ziel für die Fachrichtungen der Radiologie, Nuklearmedizin sowie Strahlentherapie und hält dafür die notwendige Expertise, Personalausstattung, Messtechnik und digitale Infrastruktur bereit. Darüber hinaus werden fachkundige MPE durch die Gesellschaft ausgebildet, sowie Fortbildungen zum Erwerb und Erhalt der sog. Fachkunde im Strahlenschutz im Rahmen des „Instituts für Medizinphysik und Strahlenschutz“ angeboten. Die Satzungszwecke werden abschließend durch die Beratungen für Verantwortungsträger über die organisatorische und praktische Umsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen im Strahlenschutz erfüllt. Zudem erfolgt das planmäßige Zusammenwirken durch die Inanspruchnahme von verschiedenen Managementund Beratungsleistungen, Verwaltungsdienstleistungen im Bereich Finanzen, Rechnungswesen, Steuern, Versicherungswesen, Controlling oder Marketing, Planungsund Beschaffungsleistungen, Personaldienste undgestellungen, Überlassung und Verwaltung von Mobilien und Immobilien, Versorgung mit Wäsche, Speisen und Medikamenten, Logistik, Bettenaufbereitung, Reinigungsdienstleistungen, hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Sterilisationsund Laborleistungen sowie durch den Bezug von Strom, Erdgas und von ITProdukten bzw. ITDienstleistungen.