(1) Die Förderung kirchlicher Zwecke gemäß § 54 AO/ kirchlichdiakonischer Aufgaben, die För- derung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Hilfe für Behinderte, der Altenhilfe, des Wohl- fahrtswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die selbstlose Unterstützung hilfs- bedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, insbesondere durch das planmäßige Zusammen- wirken mit anderen selbst i.S.v. §§ 51ff AO steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere mit den steuerbegünstigten Körperschaften des Unternehmensverbunds der Stiftung FRIEDEHORST und ihrer nachgeordneten Gesellschaften, i.S.v. § 57 Abs. 3 AO sowie ggf. weiterer hinzukom- mender, in einer dem Finanzamt vorzulegenden Liste kooperierender Körperschaften aufzuneh- mender steuerbegünstigter Körperschaften. Das geschieht insbesondere durch die Erbringung von zentralen technischen, hauswirtschaft- lichen und Verwaltungsdienstleistungen einschließlich der dazu erforderlichen ITtechnischen Umsetzung nebst allen dazu erforderlichen bzw. damit zusammenhängenden Dienst- und Neben- leistungen, vorwiegend für steuerbegünstigte Gesellschaften und Einrichtungen, die dem Unter- nehmensverbund der Stiftung FRIEDEHORST angeschlossen sind, gemäß gesonderter, dem Finanzamt einzureichender Liste kooperierender Körperschaften i.S.v. AEAO Nr. 8 zu § 57 Abs. 3 AO. Die zentralen Verwaltungsdienstleistungen erfolgen zur Verwirklichung der jeweiligen Zweckbe- triebsaktivitäten der Empfänger z.B. auf dem Gebiet der Finanzbuchhaltung, der Leistungsabrech- nung, des Controllings, des Personalwesens sowie der Lohnbuchhaltung, der allgemeinen Immo- bilien- sowie Bauverwaltung, der IT, der Öffentlichkeitsarbeit, des Zentraleinkaufs und der Telefon- zentrale. Die technischen Dienstleistungen zur Verwirklichung der jeweiligen Zweckbetriebsaktivi- täten der Empfänger betreffen z.B. die Aufgaben des Facilitymanagements und der Organisation von baulichen Maßnahmen. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen umfassen z.B. die Orga- nisation und Steuerung der Wäscheversorgung und Gebäudereinigung, die zentrale Speisenher- stellung sowie -versorgung und den Betrieb einer Mensa soweit diese dem steuerbegünstigten Bereich zuzuordnen sind. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Förderung des evangelischen Profils der Unternehmensgruppe. Zur Erbringung der Dienstleistungen nutzt die Gesellschaft wie- derum Immobilien des Unternehmensverbunds der Stiftung FRIEDEHORST und nimmt Leistun- gen der Stiftung FRIEDEHORST in den Bereichen Entwicklung der Unternehmensstrategie und Geschäftsbesorgung in Anspruch. (2) Gemäß § 58 Nr. 1 AO auch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Erziehung, Volks- 26.01.2025 Seite 1 von 2 - Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts - Abruf vom 26.01.2025, 04:40 Amtsgericht Bremen Ausdruck - Handelsregister Abteilung B - HRB 38618 HB und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie zur selbstlosen Unterstützung hilfsbedürfti- ger Personen im Sinne des § 53 AO und zur Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 AO durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuer- begünstigten Zwecke zu verwenden.