Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Förderung der Altenhilfe die Förderung der Behindertenhilfe, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege - die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seeli- schen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind - die Förderung kirchlicher Zwecke gemäß § 54 AO/ kirchlichdiakonischer Aufgaben, insbesondere durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb von ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen und Maßnahmen. Dazu gehören u.a. - das Angebot und Bereithalten von Wohn- und Teilhabeangeboten im Rahmen der Eingliede- rungshilfe, z.B. auch im Bereich des ambulant betreuten Wohnens und des Wohntrainings, - das Angebot eines Therapeutikums mit Leistungen aus dem Spektrum des SGB V, ambulante Ergo- und Physioangebote, - der Betrieb und die Unterhaltung von Tagesförderstätten für schwerst- und mehrfachbehinderte Erwachsene, die weder auf dem freien Arbeitsmarkt noch in einer Werkstatt für behinderte Men- schen (WfbM) eine Betätigung finden konnten, - Angebote für Sport, Freizeit und Bildung für Menschen mit Behinderung, einschließlich der Unterstützung und Beratung, um unterschiedlichste in- und externe, niederschwellige Peer- und inklusive Sportangebote wahrzunehmen. Ziele sind die Verbesserung der Gesundheit, die Steige- rung des Wohlbefindens und die Stärkung des Selbstbewusstseins durch Erfolge. - Angebote zur Schulassistenz und im Bereich der Suchthilfe Das planmäßige Zusammenwirken mit anderen selbst i.S.v. §§ 51ff AO steuerbegünstigten Kör- perschaften des Unternehmensverbunds der Stiftung FRIEDEHORST und ihrer nachgeordneten Gesellschaften, i.S.v. § 57 Abs. 3 AO nach Maßgabe in einer dem Finanzamt vorzulegenden Liste kooperierender Körperschaften aufzunehmender steuerbegünstigter Körperschaften. Das geschieht insbesondere durch die Entgegennahme und/ oder Erbringung von Verwaltungs- und Dienstleistungen für und von den steuerbegünstigten Gesellschaften und Einrichtungen, die dem FriedehorstUnternehmensverbund angeschlossen sind, zur Verwirklichung der jeweiligen Zweckbetriebsaktivitäten der Empfänger nach Maßgabe der dem Finanzamt gesondert einzurei- chenden Liste kooperierender Körperschaften i.S.v. AEAO Nr. 8 zu § 57 Abs. 3 AO. Die Mittelbeschaffung und -weiterleitung (z.B. durch Fundraising und Spendenaufrufe) zur Förde- rung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Erzie- 26.02.2025 Seite 1 von 2 - Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts - Abruf vom 26.02.2025, 01:53 Amtsgericht Bremen Ausdruck - Handelsregister Abteilung B - HRB 24275 HB hung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie zur Unterstützung hilfsbedürfti- ger Personen im Sinne des § 53 AO und zur Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 AO durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuer- begünstigten Zwecke zu verwenden.