(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwe- cke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Unterstützung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, insbesondere der steuerbegünstigten Einrichtungen der Elisabeth Vinzenz Verbund GmbH, bei ihren originären Aufga- ben, insbesondere durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesund- heitspflege, der Altenhilfe, des Berufsbildung, des Wohlfahrtwesens sowie durch die Unterstützung hilfsbe- dürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung, ebenso durch die Förderung der christlichen Religi- on katholischen Bekenntnisses. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit den zum Unternehmensverbund um die Elisabeth Vinzenz Verbund GmbH gehörenden Gesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen und in der Anlage zu diesem Gesellschaftsvertrag aufge- führt sind. Die Leistungen umfassen Lieferungen und Beratungs-, Projektsteuerungs- und Verwaltungs(dienst)leistun- gen im Bereich IT, Bauwesen und anderer Shared Services. Betreffend den Bereich Bauwesen umfasst dies insbesondere die gesamtheitliche Beratung, Steuerung, Überwachung und Koordination von Baurprojekten in allen Phasen der Projektabwicklung, von der Initiie- rung und Planung über die Realisierung bis hin zur Fertigstellung und Übergabe. Betreffend den Bereich IT umfasst dies insbesondere die gesamtheitliche fachliche und strategische Bera- tung auf dem Gebiet der IT, die Übernahme von Verwaltungs- und Supportdiensleistungen auf dem Gebiet der IT, die Prüfung und Durchführung von Maßnahmen der ITSicherheit. (4) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschafts- zwecks dienen, insbesondere auch andere vergleichbare Dienstleistungen erbringen. Sie ist berechtigt, ande- re Gesellschaften oder Einrichtungen zu gründen, zu verwalten, zu übernehmen oder sich an ihnen beteili- gen. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. (5) Darüber hinaus kann der Zweck der Gesellschaft durch die Zuwendung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung zur Förderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstig- te Körperschaften verwirklicht werden, insbesondere für die steuerbegünstigten Einrichtungen der Elisabeth Vinzenz Verbund GmbH in den unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Gesellschaft zur Verwirk- lichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuer- begüngstigten gemäß § 58a AO. 17.02.2025 Seite 1 von 2 - Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts - Abruf vom 17.02.2025, 15:36 Amtsgericht Charlottenburg Ausdruck - Handelsregister Abteilung B - HRB 154128 B (6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (8) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaften oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (9) Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschaft und den gemeinen Wert ihrer geleis- teten Sacheinlagen übersteigt, an die Elisabeth Vinzenz Verbund GmbH, die diese Mittel unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.