Kooperationspartner sind insbesondere i. die steuerbegünstigten Gesellschaften und Körperschaften im Unternehmensverbund der DIAKOVERE nebst Trägereinrichtungen, insbesondere die DIAKOVERE gGmbH; ii. weitere steuerbegünstigte Körperschaften, soweit deren Zwecke den zuvor genannten entsprechen. Hinsichtlich der steuerbegünstigten Körperschaften ergibt sich eine namentliche Benennung der einzelnen Kooperationspartner aus einer Aufstellung, die der Finanzverwaltung bei Beginn der Kooperation und bei Änderung der Kooperationspartner zusätzlich zur Satzung vorgelegt wird.
| Titel | Name | Beginn | Ende | Geburtsjahr |
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsführer | 07.01.2020 | — | 1973 | |
| Geschäftsführer | 04.05.2023 | — | — |
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