als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorzubereiten und durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbsoder Nutzungsrechte zu verwenden oder Bauvorhaben als Baubetreuer in fremdem Namen und für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen (§ 34 c Ziffer 3 GewO),Vermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Nicht genug Informationen? Kein Problem!
Mit einem kostenlosen Account bei Registercheck hast du Zugriff auf Millionen von Firmendaten aus verschiedenen Quellen – automatisch, strukturiert und regelmäßig aktualisiert. Mit einem kostenpflichtigen Abo kannst du Firmen noch tiefer analysieren.
