Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagengesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (nachfolgend "AIF") (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a. Geschlossene inländische PublikumsAIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: (1) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, (2) Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB, (3) Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne der vorstehenden Ziffer (2) genutzt wird, (4) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne der vorstehenden Ziffern (1) bis (3) sowie zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, (5) zu Zwecken des Liquidationsmanagements Wertpapiere gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m 193 KAGB sowie Gelmarktinstrumente gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m 194 KAGB und (6) Bankguthaben gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. 195 KAGB b. Geschlossene inländische SpezialAIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgende Vermögensgegenstände investieren: (1) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, (2) Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien, (3) Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne der vorstehenden Ziffer (2) genutzt wird, (4) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne der vorstehenden Ziffern (1) bis (3) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften werden dürfen, (5) zu Zwecken des Liquidationsmanagements Wertpapiere sowie Geldmarktinstrumente (6) Bankguthaben. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EUAIF und ausländischen AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a. Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), b. die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), c. die Anlageberatung, d. die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EUInvestmentvermögen oder ausländischen AIF für andere, e. die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten, f. Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, und g. sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlagen ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf Abruf vom 0