Die generationen- und zielgruppenübergreifende Förderung des öffentlichen und freien Gesundheits-, Sozi- al- und Wohlfahrtswesens, der Jugend-, Behinderten-, Wohnungslosen- und Altenhilfe sowie der berufli- chen Bildung und der Erziehung, insbesondere durch -die Verbesserung der Versorgungssituation suchtkranker, psychisch beeinträchtigter, behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen (z.B. durch die Einrichtung von Kontakt- und Beratungsstellen, Tage- stätten und zentren, Rehabilitations- und Qualifizierungsprojekten, Betreutem Wohnen und Wohngemein- schaften sowie Gerontopsychiatrischem Wohnen), sowie Werkstätten für behinderte Menschen -Information und Hilfen in psychosozialen Krisen (z.B. durch die Einrichtung von Beratungsstellen für Menschen in Lebenskrisen, Schuldnerberatung sowie Ehe- und Familienberatung) -Hilfe für Frauen und Mädchen z.B. durch die Einrichtung von Frauenberatungsstellen, Schwangerschafts- konfliktberatungsstellen, Zufluchtswohnungen und Qualifizierungsprojekten -Selbsthilfe- und Nachbarschaftsarbeit (z.B. durch die Einrichtung von Nachbarschafts- und Selbsthilfehei- men, Durchführung von Stadtteilfesten, Herausgabe von Stadtteilzeitungen, Unterstützung von Selbsthilfe- aktivitäten) -Verbesserungen der Lebenssituation älterer Menschen (z.B. durch die Einrichtung von Koordinierungsstel- len für ambulante Rehabilitation älterer Menschen und Pflegediensten, Erfassung und Vernetzung bestehen- der Dienste, Hilfen für ältere Menschen beim Zugang zu Datenbanken und ITMedien) -Qualifizierung von arbeitssuchenden und arbeitslosen Menschen (z.B. durch Maßnahmen nach SGB II und III, Konzipierung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen) -Ambulante und stationäre Jugend- und Erziehungshilfen, z.B. durch begleitenden Umgang von Kindern und Angehörigen, Ambulante Hilfen zur Erziehung, Therapie für Kinder- und Jugendliche, aufsuchende Familientherapie, Einrichtung und Betrieb von Heimeinrichtungen, Betreutes Wohnen, Kindertagesstätten, Schülerhorten, Familienzentren und Mehrgenerationenhäusern -Beratungs-, Unterstützungs- und Wohnangebote für Personen, deren besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, (z.B. wohnungslose bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohte Men- schen) -die Konzeptionierung und Ausgestaltung von Aufnahmeeinrichtungen (§ 47 Asylgesetz), Gemeinschafts- unterkünften (§ 53 AsylG) und Notunterkünften, sowie von innovativen, inklusiven und/oder genossen- schaftlichen Wohnformen für Asylbewerber und Asylberechtigte -den Betrieb von (Erst-)Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften und Notunterkünften und wei- teren Unterbringungsstätten und Wohnformen für Asylbewerber, Asylberechtigte und Migrantinnen 02.0