Die Förderung des Umweltschutzes, der Forschung, der Bildung, der Enwicklungszusammenarbeit und der internationalen Verständigung auf allen Gebieten von Politik und Kultur. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere, indem sie a) die nationale, europäische und internationale Umweltpolitik und andere Politikbereiche mit Bedeutung für den Natur- und Umweltschutz, die Ressourcenpolitik und die wirtschaftliche, politische und soziale Ent- wicklung im nationalen wie internationalen Rahmen analysiert, b) Forschungsvorhaben zu umwelt-, entwicklungs- und sozialpolitischen Themen konzipiert und durch- führt, c) hilft, insbesondere durch Vorträge, Veröffentlichungen und Bildungsveranstaltungen, Wissen im Bereich des Natur-, Umwelt- und Ressourcenschutzes sowie der Entwicklungshilfe und der Entwicklungspolitik auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu vermitteln und zur Umsetzung konkreter Handlungs- ansätze unter anderem durch die Beratung politischer Entscheidungsträger beizutragen, d) Konzepte zur entwicklungspolitischen Zusammenarbeit entwickelt und praktische Vorhaben zur För- derung von Umweltschutz und gesellschaftlicher Entwicklung, Armutsbekämpfung, Friedensenwicklung sowie wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Teilhabe in Entwicklungs- und Schwellenländern durchführt, e) die im Satzungszusammenhang erworbenen wissenschaftlichen Erkenntnisse der Öffentlichkeit auf natio- naler, europäischer und internationaler Ebene zur Verfügung stellt politische lnstitutionen und Unterneh- men; in der Umsetzung umweltschützender Strategien und der Entwicklung umweltschützender Potenziale, in der Entwicklung und Umsetzung von Strategien der Armutsbekämpfung und Friedensentwicklung; in der Entwicklung und Umsetzung von Strategien nachhaltiger Entwicklung berät. (2) Die Gesellschaft wird in Erfüllung ihrer Satzungszwecke im Rahmen von Zweckbetrieben und Zuwen- dungsprojekten insbesondere in folgender Weise tätig: a) Durchführung von Seminaren, Workshops, Konferenzen u. ä.; b) Durchführung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten und Erstellung wissenschafticher Gutachten; c) Durchführung von konkreten, praxisorientierten Vorhaben (z.B. Entwicklung von Politikstrategien, Audits und Evaluierungen, Bedarfsanalysen und Leitfäden, Energieeinsparkampagnen); d) Durchführung von lnformationskampagnen zu umwelt- und entwicklungspolitischen Themen; e) Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, die ähnliche Ziele verfolgen. (3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn der Abgaben- ordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der 21.02.2025 Seite 1 von 2 - Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts - Abruf vom 21.02.2025, 10:42 Amtsgericht Charlottenburg Ausdruck - Handelsregister Abteilung B - HRB 81753 B Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Steuerbegünstigte Gesellschafter können in Anwendung des § 58 Nr. 2 Abgaben- ordnung Gewinnauschüttungen und sonstige Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten, soweit dies die Gesellschaft nicht daran hindert, ihre satzungsmäßigen Ziele zu verfolgen. Die Gesellschafter erhal- ten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstig- ten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer Sacheinlagen zurück. Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. (4) Die Gesellschaft ist wirtschaftlich und politisch unabhängig; sie ist wissenschaftlich frei. (5) Zuwendungen für die Durchführung bestimmter Vorhaben durch die Gesellschaft dürfen nur ange- nommen werden, wenn diese Vorhaben dem Zweck der Gesellschaft entsprechen. Einnahmen und etwaige Überschüsse der Gesellschaft dürfen nur zur Finanzierung von der Gesellschaft nach dieser Satzung oblie- genden Aufgaben verwendet werden.